Kosten

Kosten der Erstanamnese :

Erstanamnese ca. 1 – 2 Stunden:
Inclusive gründlicher Anamnese, kinesiologischem Check up,
Medikamentenverordnung und Erläuterung der Diagnose.
Nach Bedarf:
Ernährungsberatung, Lebensberatung, Stressablösung.

Erwachsene : = 210,00 €
Kinder: = 140,00 €

Jede weitere Behandlung- Follow-Up:
30 Min. = 70,00 €
60 Min. = 110,00 €

Familienrabatt
Oft kommen die Eltern mit den Worten… „das Kind zuerst!“.

Ab sofort gilt: Mindestens die Mutter zuerst!
Kinder spiegeln ihre Eltern.
Darum:
Bei auffälligem Verhalten der Kinder:
Bitte die Eltern zuerst!

Darum biete ich Eltern mit Kind einen Familienrabatt an.
Bitte sprechen Sie mit mir.
Leidet das Kind, leiden die Eltern mit…
und/oder leiden die Eltern, leidet das Kind?

Telefonische Beratung – Akutbehandlung:
Je nach Zeitaufwand: ca. 15 Min. = 40 €
Handyberatung  –
per sms oder anderer Dienste
erlaube ich mir, je nach Zeitaufwand, in Rechnung zu stellen.

Telefonische Konstitutionsbehandlung: Erstanamnese: 130,00 €
Anamnese – Fallerhebung Fernbehandlung kurz

Kinder: 100,00 €
Anamnese – Kinder Fernbehandlung

Bitte senden Sie mir den ausgefüllten Anamnesebogen an
praxis@anne-thewes.de

Follow up: Konstitutionelle Behandlung: 70,00 €
Kinder: 40,00 €

Einen Mehraufwand durch Homöopathische Repertorisation erlaube ich mir
in Rechnung zu stellen.

Information zur Kostenstellung

Ich bin drüber informiert worden, dass die gesamten Kosten von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden und dass die Kosten von einer evtl. bestehenden privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle möglicherweise teilweise oder ganz nicht übernommen werden.
Ich wurde darüber informiert, dass aufgrund der rein naturheilkundlichen Diagnostik und Therapie in der Rechnungsstellung unter Umständen keine klinischen-wissenschaftlichen Diagnosen angegeben werden und dadurch bedingt möglicherweise Leistungen von einer bestehenden Privatversicherung oder Beihilfestelle nicht erstattet werden, was keinen Einfluss auf meine Erstattungspflicht zum Ausgleich der Honorarrechnung hat.
Ich wurde darüber informiert, dass die Behandlungskosten unabhängig von geleisteten oder nicht geleisteten Erstattungen durch Beihilfestellen oder private Kranken – Versicherungen an die Heilpraktikerin / den Heilpraktiker zu zahlen sind.

Für nicht abgemeldete Behandlungen (mindestens 24 Std. vorher) berechne ich 20,00 €.